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Einvernehmliche Lösung bei Unkenntnis der Schwangerschaft

EntscheidungArbeitsrecht - Sozialrechtecolex 2007/132ecolex 2007, 280 - 281 Heft 4 v. 1.4.2007

§ 3 MuttSchG; § 10 Abs 2 MuttSchG; § 7 MuttSchG; § 10a MuttSchG

Eine in Unkenntnis der Schwangerschaft vorgenommene einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfaltet bei unmittelbarer Information des Arbeitgebers und Überbringung einer Bestätigung keine Rechtsgültigkeit. Es erfolgt eine Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses nach § 10a MuttSchG.

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