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Behördliche Frist für die Beschaffung von Unterlagen

EntscheidungWirtschaftsrechtEdmund Primosch (Glosse)ecolex 2007/102ecolex 2007, 216 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 13 Abs 3 AVG; § 12 K-BO 1996

Eine angemessene Frist für eine Urkundenvorlage muss auch Zeit für deren Beschaffung beinhalten.

VwGH 14.11.2006, 2005/05/0289

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