vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH, 28.06.2005, 10 Ob 58/05k (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2006/8ecolex 2006, 27 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 1360 ABGB

Der Gläubiger ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gegenüber dem Bürgen nicht zur Aufgabe von Sicherheiten berechtigt. Die Regelung des § 1360 ABGB findet auch gegenüber einen für eine materiell fremde Sache haftenden Solidarschuldner analog Anwendung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!