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Ersatz von Anlageschäden

EntscheidungZivilrechtecolex 2006/392ecolex 2006, 902 - 904 Heft 11 v. 1.11.2006

§ 13 WAG; § 14 WAG; § 15 WAG; § 1304 ABGB

Der OGH nimmt zur Haftung eines Finanzdienstleisters infolge der mangelhaften Aufklärung im Rahmen der Wertpapierveranlagung in einem Fonds Stellung und erläutert, dass der Wegfall einer garantierten Fixverzinsung als positiver Schaden zu qualifizieren sei. Für Schäden, die auf die negative Kursentwicklung zurückzuführen sind, besteht mangels Rechtswidrigkeitszusammenhang keine Ersatzpflicht des Finanzdienstleisters.

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