§ 10 Abs 2 FBG; § 18 FBG; § 102 GmbHG
Ein GmbH-Gesellschafter ist in Ermangelung eines rechtlichen Interesses nicht zur Geltendmachung eines Rechtsmittels gegen einen Gesellschafterwechsel legitimiert. Auch die Missachtung von Zustimmungserfordernissen beim Gesellschafterwechsel verletzt nur wirtschaftliche Interessen des Gesellschafters.