Zusammenfassung: Der UFS lehnt die Abzugsfähigkeit von Operationskosten, die infolge der Korrektur einer misslungenen Schönheitsoperation anfallen, als außergewöhnliche Belastungen ab.
UFS 16.04.2006, RV/0287-F/05
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG
Zusammenfassung: Der UFS lehnt die Abzugsfähigkeit von Operationskosten, die infolge der Korrektur einer misslungenen Schönheitsoperation anfallen, als außergewöhnliche Belastungen ab.
UFS 16.04.2006, RV/0287-F/05
Rechtsgrundlagen: § 34 EStG