§ 6 Z 2 lit a EStG; § 56 BWG
Sofern der Kurswert beim Kauf festverzinslicher Wertpapiere höher als der Nennwert ist, kann der Differenzbetrag nicht als Aufwand, sondern nur als Teil der Kaufkosten geltend gemacht werden.
VwGH, 26.07.2005, 2002/14/0039