§ 20 Abs 1 lit d EStG
Bei Vortragstätigketien kann ein Arbeitszimmer im Wohnverband nicht als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit qualifiziert werden.
VwGH 19.04.2006, 2002/13/0202
§ 20 Abs 1 lit d EStG
Bei Vortragstätigketien kann ein Arbeitszimmer im Wohnverband nicht als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit qualifiziert werden.
VwGH 19.04.2006, 2002/13/0202