§ 13 Abs 3 AVG; Art 6 MRK; § 39 Abs 2 AVG
Die Erteilung einer Genehmigung setzt ein mangelfreies Anbringen der Partei voraus. Die Erteilung eines Verbesserungsauftrags begründet ebenso wenig wie die Zurückweisung des Antrags wegen Sachverhaltsmängeln eine Verletzung des Fairnessgrundsatzes.