§ 79 Abs 1 GewO 1994
Die Vorschreibung neuer bzw zusätzlicher Auflagen kann keine Änderung der Betriebsweise einer Betriebsanlage iSd Betriebsanlagenbewilligungsbescheids herbeiführen.
VwGH, 26.04.2006, 2001/04/0147
§ 79 Abs 1 GewO 1994
Die Vorschreibung neuer bzw zusätzlicher Auflagen kann keine Änderung der Betriebsweise einer Betriebsanlage iSd Betriebsanlagenbewilligungsbescheids herbeiführen.
VwGH, 26.04.2006, 2001/04/0147