§ 189 HGB; § 193 HGB; § 277 HGB; § 49 Abs 2 GmbHG; § 51 GmbHG; § 5 FBG
Der Beschluss bezüglich der Umänderung des Geschäftsjahres muss vor Ablauf des Geschäftsjahres im Firmenbuch registriert werden. Eine nachträgliche Umgestaltung ist unzulässig.
OGH, 26.01.2006, 6 Ob 184/05k