§ 80 Abs 5 GewO 1994; § 82 Abs 5 GewO 1994
Die Dinglichkeit der Betriebsanlagenbewilligung ist auch bei Fristerstreckungen nach § 82 Abs 5 GewO 1994 zur Ausrüstung einer Betriebsanlage analog zugrundezulegen.
VwGH, 27.01.2006, 2003/04/0160
§ 80 Abs 5 GewO 1994; § 82 Abs 5 GewO 1994
Die Dinglichkeit der Betriebsanlagenbewilligung ist auch bei Fristerstreckungen nach § 82 Abs 5 GewO 1994 zur Ausrüstung einer Betriebsanlage analog zugrundezulegen.
VwGH, 27.01.2006, 2003/04/0160