§ 16 ABGB; Art 8 MRK
Der OGH prüft, ob der durch eine Videoüberwachung verwirklichte Eingriff in das Grundrecht auf Achtung der Geheim- und Privatsphäre durch die angestrebte Gewinnung von Beweismitteln für einen Gerichtsprozess gerechtfertigt werden kann.
OGH, 19.12.2005, 8 Ob 108/05y