§ 49 KO; § 216 EO; § 231 EO; § 286 EO; Art 4 Abs 1 VO (EG) 3108/94
Die rechtsgeschäftliche Verpfändung von Abgaben für den Besitz von Überschussbeständen nach Art 4 Abs 1 VO (EG) 3108/94 ist zulässig. Die außergerichtliche Verwertung begründet eine Sondermasse, die infolge einer amtswegigen Verteilungstagsatzung beschlussmäßig verteilt werden muss.