§ 30 Abs 1 Z 3 KO; § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO
Der OGH konkretisiert die Voraussetzungen für eine Konkursanfechtung nach § 30 Abs 1 Z 3 KO und bejaht die Zulässigkeit der Anfechtung, sofern Indizien für eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners eindeutig vorlagen.