§ 14 UWG
Der OGH erörtert, dass eine Partei für die bloße Öffentlichmachung der Internetpräsenz einer dritten Person nicht für deren Wettbewerbsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann.
OGH, 18.08.2004, 4 Ob 122/04a
§ 14 UWG
Der OGH erörtert, dass eine Partei für die bloße Öffentlichmachung der Internetpräsenz einer dritten Person nicht für deren Wettbewerbsverletzungen verantwortlich gemacht werden kann.
OGH, 18.08.2004, 4 Ob 122/04a