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OGH, 21.07.2005, 8 Ob 61/05m (Wirtschaftsrecht)

WirtschaftsrechtGeorg Wilhelmecolex 2005/433ecolex 2005, 910 Heft 12 v. 1.12.2005

§ 25c KSchG

Der OGH erörtert, dass den Darlehensgeber keine Informationspflicht gegenüber dem Bürgen trifft, sofern dieser die angespannte finanzielle Situation des Hauptschuldners kennt und sogar die Darlehensverhandlungen für ihn führte.

OGH, 21.07.2005, 8 Ob 61/05m

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