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OGH, 22.12.2004, 8 ObA 46/04d (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2005/178ecolex 2005, 389 - 390 Heft 5 v. 1.5.2005

§ 6 Abs 4 AÜG

Der OGH erläutert, dass der Arbeitskräfteüberlasser den Überlassungsvertrag umgehend auflösen muss, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass der Beschäftiger Arbeitnehmerschutzvorschriften missachtet. Solange er keine Gelegenheit zur Reaktion hat, liegt keine Unzumutbarkeit der Weiterarbeit beim Überlasser für den Leiharbeitnehmer vor.

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