vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH, 20.01.2005, 8 Ob 92/04v (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2005/161ecolex 2005, 368 - 369 Heft 5 v. 1.5.2005

Art 66 EuGVVO; § 99 JN

Der OGH beschreibt den zeitlichen Anwendungsbereich der europäischen Zivilverfahrensordnung für die mit 1. Mai 2004 beigetretenen Mitgliedsstaaten. Weiters führt er aus, dass der Besitz einer Bankgarantie durch die beklagte Partei auch dann den Gerichtsstand des Vermögens nach § 99 JN begründet, wenn der damit abgesicherte Kaufpreisanspruch von der klagenden Partei bestritten wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!