Zusammenfassung: Der UFS nimmt anlässlich der Zulässigkeitsprüfung der Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist Stellung zu den Kontrollpflichten des Rechtsvertreters.
UFS, 22.12.2004, RV/3494-W/02
Rechtsgrundlagen: § 308 BAO
Zusammenfassung: Der UFS nimmt anlässlich der Zulässigkeitsprüfung der Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist Stellung zu den Kontrollpflichten des Rechtsvertreters.
UFS, 22.12.2004, RV/3494-W/02
Rechtsgrundlagen: § 308 BAO