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OGH ,26.05.2004, 9 Ob 148/03k (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2004/356ecolex 2004, 784 - 785 Heft 10 v. 1.10.2004

Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass der Ehepartner des Gemeinschuldners erst wieder ein Wohnungsgebrauchsrecht besitzt, wenn das Konkursgericht dem Gemeinschuldner das Verfügungsrecht an der Wohnung wieder gewährt.

OGH ,26.05.2004, 9 Ob 148/03k

Rechtsgrundlagen: § 97 ABGB; § 5 Abs 3 KO

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