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OGH, 15.04.2004, 2 Ob 20/03k (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2004/321ecolex 2004, 702 - 703 Heft 9 v. 1.9.2004

§ 1400 ABGB

Der OGH führt aus, dass eine Gutschrift im Zahlungsverkehr in dem Zeitpunkt unwiderrufbar wird, in dem die Bank die der Gutschrift zugrundeliegenden Daten dem Zahlungsempfänger bereitstellt.

OGH, 15.04.2004, 2 Ob 20/03k

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