§ 8 Abs 1 KStG
Der VwGH erörtert, dass die Einräumung eines ungekürzten Pensionsanspruchs an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der auch bei vorzeitiger Auflösung des Dienstvertrages zustehen soll, als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.