§ 9 IV KollV für Bauindustrie und Baugewerbe
Der OGH nimmt unter Bezugnahme auf den Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe eine Definition der Begriffe "Reisezeit" und Wegezeit" vor und prüft, ob diese Zeiten zur Arbeitszeit hinzuzurechnen sind und somit einen Entgeltanspruch des Arbeitnehmers begründen.