§ 7 VerG 2002; § 41 GmbHG; § 197 AktG; § 200 AktG
Der OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen Schiedssprüche von Vereinsschiedsgerichten auf dem Rechtsweg angefochten werden können. Weiters legt er dar, dass die RV für ein VereinsG 2002 die Übertragung der für Kapitalgesellschaften maßgeblichen Fristbestimmungen zur Einbringung einer Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage auf Vereine nicht befürwortet.