§ 1 UWG; § 53 ÄrzteG
Der OGH prüft in dieser Entscheidung, ob die entgeltliche Information über die Preispolitik von Zahnärzten einer Begünstigung eines fremden Wettbewerbs gleichzuhalten ist und nimmt Stellung zur Beurteilung des Wettbewerbsvorsatzes.
OGH, 08.07.2003, 4 Ob 122/03d