§ 4 BTVG; § 5 BTVG; § 869 ABGB
Der OGH beschreibt die Essentialia eines Bauträgervertrags und definiert den Entgeltbegriff im BTVG. Weiters erörtert der erkennende Senat, dass eine Abwälzung des Risikos für die Erhöhung der Bauaufwendungen durch Ausbedingung eines veränderlichen Preises möglich ist, ergänzt aber, dass dieser nur bei Konkretisierung der Anpassungskriterien und Festlegung eines Preislimit Rechtsgültigkeit erlangt.