Zusammenfassung: Der BGH erörtert, dass im Fall von Gewinnversprechen die örtliche Zuständigkeit am Wohnsitz des Konsumenten begründet wird.
BGH, 28.11.2002, III ZUR 102/02
Rechtsgrundlagen: § 661a BGB
Zusammenfassung: Der BGH erörtert, dass im Fall von Gewinnversprechen die örtliche Zuständigkeit am Wohnsitz des Konsumenten begründet wird.
BGH, 28.11.2002, III ZUR 102/02
Rechtsgrundlagen: § 661a BGB