§ 8 Abs 3 MRG
Der OGH erörtert, dass die Begründung der Passivlegitimation der Schadenersatzforderung nach § 8 Abs 3 MRG keine Erlangung von Vorteilen aus durchgeführten Bautätigkeiten voraussetzt.
OGH, 20.11.2002, 5 Ob 251/02a
§ 8 Abs 3 MRG
Der OGH erörtert, dass die Begründung der Passivlegitimation der Schadenersatzforderung nach § 8 Abs 3 MRG keine Erlangung von Vorteilen aus durchgeführten Bautätigkeiten voraussetzt.
OGH, 20.11.2002, 5 Ob 251/02a