§ 27 Z 1 3.F AngG
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen eine grobe Verfehlung arbeitsrechtlicher Pflichten, die eine grobe Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnis zum früheren Arbeitgeber zur Folge hatte, eine Entlassung aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis begründen kann.