§ 15 Abs 3 KSchG; § 6 Abs 1 Z 5 KSchG
Der OGH erörtert, dass Preisanpassungsklauseln in Verbraucherverträgen nur zulässig sind, sofern auch Preiskürzungen an den Konsumenten weitergegeben werden und legt dar, dass den Unternehmer eine Konkretisierungspflicht bezüglich der "erheblichen Aufwendungen" in § 15 Abs 3 KschG trifft.