§ 293 BAO; § 293b BAO; § 303 Abs 4 BAO
Der VwGH erörtert, dass eine Richtigstellung eines Bescheides nicht möglich ist, sofern die Finanzbehörde die dem Abgabenbescheid zugrundegelegte Bemessungsgrundlage für die Abgaben im Zeitpunkt der Bescheidausfertigung nicht kannte.