§ 17 ZPO; § 18 ZPO; § 19 ZPO
Der OGH (in verstärktem Senat) erörtert, dass der Nebenintervenient einen Anspruch auf Zustellung einer Urteilsausfertigung besitzt, wobei die Rechtsmittelfrist durch die Zustellung in Gang gesetzt wird.
OGH, 13.12.2002, 1 Ob 145/02h