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VwGH, 25.11.2002, 2002/14/0133 (Wirtschaftsrecht)

Wirtschaftsrechtecolex 2003/125ecolex 2003, 276 - 277 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 191 Abs 2 BAO

Der VwGH erörtert, dass eine GesbR nach ihrer Auflösung keine Rechtspersönlichkeit mehr besitzt, sodass die Zustellung eines Bescheids keine Rechtsfolgen nach sich zieht und somit rechtlich wirkungslos ist.

VwGH, 25.11.2002, 2002/14/0133

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