§ 1203 ABGB; § 1215 ABGB; § 72 GmbHG; § 73 GmbHG; § 74 GmbHG; § 178 HGB; § 187 HGB
Der OGH erörtert, dass eine GesbR nicht in den Anwendungsbereich des Eigenkapitalersatzrechts fällt. Weiters legt er dar, dass ein Gesellschafter der GesbR im Konkurs des Mitgesellschafters keinen Beteiligungsanspruch besitzt.