§ 1 Abs 2 PHG
Der OGH beschreibt die Verantwortlichkeit des Händlers bei unbekannter Identität des Produzenten im Produkthaftungsrecht und legt, unter welchen Voraussetzungen auch die verspätete Offenlegung der Identität des Vormannes eine Haftungsentlastung für den Händler bewirkt.