§ 20c Abs 2 AO; § 20b Abs 1 AO; § 21 KO; § 23 KO
Der OGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen ein vor Eröffnung des Zwangsausgleiches geschlossener Mietvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfristen gelöst werden kann.
OGH, 29.11.2001, 2 Ob 228/01w