§ 362 ABGB; § 485 ABGB; § 523 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Eigentumsfreiheitsklage gegen sämtliche Miteigentümer eines mit einer Realservitut belasteten Grundstücks geltend gemacht werden muss, während ein Unterlassungsanspruch auch nur gegenüber einem einzelnen (das dingliche Recht störenden) Miteigentümer bestehen kann.