§ 1409 ABGB
Der OGH erläutert die Verantwortlichkeit des Grundstückserwerbers nach § 1409 ABGB, wobei er insbesondere prüft, ob die Übertragung eines zum Teil bebauten Grundstücks vom Geltungsbereich des § 1409 ABGB erfasst ist.
OGH, 13.09.2001, 8 Ob 51/01k