§ 1358 ABGB
Der OGH erörtert, dass der Notar bei der Begleichung des Selbstbehalts an seine Haftpflichtversicherung den Kreditrückzahlungsanspruch des Kreditgläubigers, der eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Notar besitzt, erlangt.
OGH, 29.03.2001, 8 Ob 47/01x