Art 29 CMR
Der OGH erörtert, dass die Unterlassung der Säuberung von Silofahrzeugen durch den Frachtführer bei ausdrücklich bedungener Bereitstellung gesäuberter Transportmittel als grobe Fahrlässigkeit qualifiziert werden kann.
OGH, 06.10.2000, 1 Ob 204/00g