§ 886 ABGB; § 1346 Abs 2 ABGB
Der OGH äußert sich in dieser Entscheidung zur Auslegung von Bürgschaftserklärungen. Entsprechend der Andeutungstheorie sind auch Begleitumstände und formlose Nebenabreden beachtlich, falls sich für den wahren Willen der Parteien in der Urkunde irgendein Anhaltspunkt findet.