vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Drittsicherheiten im (Zwangs-)Ausgleich des Hauptschuldners

Wirtschaftsrechtecolex 2000/335ecolex 2000, 866 Heft 12 v. 1.12.2000

§ 18 AO; § 48 AO; § 18 KO; § 151 KO

Wird von einem Dritten aus dessen Vermögen eine Sicherheit bestellt, so hindert dies den Gläubiger nicht, die Forderung in voller Höhe gegen den Gemeinschuldner geltend zu machen. Die Sicherheiten bestehen im Fall des Ausgleichs bzw Zwangsausgleiches des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger fort.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!