Art XXVII § 2 StRefG 1993; § 33 TP 8 GebG
Erhält eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft von ihrer Gesellschafterin für den Erwerb einer Beteiligung ein Darlehen, fällt eine Rechtsgebühr an.
VwGH 11.5.2000, 99/16/0521
Art XXVII § 2 StRefG 1993; § 33 TP 8 GebG
Erhält eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft von ihrer Gesellschafterin für den Erwerb einer Beteiligung ein Darlehen, fällt eine Rechtsgebühr an.
VwGH 11.5.2000, 99/16/0521