§ 1120 ABGB
Der OGH befasst sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ab wann der Ersteher einer Liegenschaft das Recht zur Aufkündigung eines bestehenden Mietvertrages, in den er gemäß §§ 1120 ABGB eintritt, ausüben kann. Kann er das Mietverhältnis erst mit Eigentumseinverleibung oder bereits mit dem Zuschlag der Liegenschaft aufkündigen? Der OGH geht bei der Beantwortung dieser Frage unter anderem auf einschlägige Literaturmeinungen ein.