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Warnpflicht: Mitverschulden des sachverständig beratenen Werkbestellers

WirtschaftsrechtChristian A. Thalerecolex 2000/311ecolex 2000, 793 - 794 Heft 11 v. 1.11.2000

§ 1168 a ABGB; § 1304 ABGB

Der OGH klärt die Frage, ob sich der Werkbesteller ein Mitverschulden des von ihm beigezogenen sachverständigen Gehilfen (hier: Architekten) zurechnen lassen muss. Im vorliegenden Fall hatte der Architekt einen fehlerhaften Plan erstellt, wonach Vorarbeiten zu leisten waren, welche die ordnungsgemäße Erbringung der Werkleistung (Einbau von Fenstern) unmöglich machten.

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