§ 154 FinStrG
Der VwGH äußerte sich in diesem Erkenntnis zur Bestimmung des § 154 FinStrG, wonach ein Widerruf eines einmal ausgesprochenen Rechtsmittelverzichtes unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich ist.
VwGH 23.5.2000, 99/14/0335
§ 154 FinStrG
Der VwGH äußerte sich in diesem Erkenntnis zur Bestimmung des § 154 FinStrG, wonach ein Widerruf eines einmal ausgesprochenen Rechtsmittelverzichtes unter bestimmten Voraussetzungen noch möglich ist.
VwGH 23.5.2000, 99/14/0335