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Veränderung des Ergebnisses einer Betriebswahl

WirtschaftsrechtWolfgang Mazalecolex 2000/269ecolex 2000, 665 - 666 Heft 9 v. 1.9.2000

§ 57 ArbVG; § 120 ArbVG

Das Ergebnis einer Betriebsratswahl ist ohne Verstoß gegen eine absolut zwingende Norm der Betriebsverfassung nicht abänderbar.

OGH 11.5.2000, 8 ObA 335/99v

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