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Tatumfang und bedingte Strafnachsicht

WirtschaftsrechtOliver Kochecolex 2000/222ecolex 2000, 530 - 531 Heft 7 v. 1.7.2000

§ 26 Abs 1 FinStrG; § 281 Abs 1 Z 11 StPO; § 43 StGB; § 43 a StGB

Der OGH nimmt zur Frage Stellung, ob die Entscheidung, ob eine Freiheitsstrafe bedingt oder teilbedingt nachgesehen wird, unter den Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 11 StPO fällt.

OGH 15.3.2000, 13 Os 17/00

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