Art 21 CMR
Ein Frachtführer hatte dem Empfänger die Ware ohne Einhebung des Nachnahmebetrages ausgeliefert. Mit dem Absender hatte der Frachtführer jedoch vereinbart, die Ware nur gegen Zahlung der Nachnahme, welche im konkreten aus Kaufpreis und Nachforderung aus einer früheren Lieferung bestand, auszufolgen. In der Entscheidung nimmt der OGH zur Schadenersatzpflicht des Frachtführers, insbesondere zur Schadenshöhe Stellung.